Die fachtechnische Bauüberwachung TGA ist nicht in den Landesbauordnungen dezidiert aufgeführt oder beschrieben. Dem Architekten jedoch obliegt gegenüber den Behörden die Gesamtverantwortung für das baurechtliche Gelingen eines Projektes. Hierbei wird er durch Fachleute qualifiziert unterstützt.
Im Regelfall sind hierfür am Bau Brandschutzsachverständige, Schall- schutzgutachter, Statiker und Fachplaner aus dem Bereich der TGA erforderlich.
Alle zusammen gewährleisten dem Bauherrn oder Auftraggeber gegenüber einen möglichst reibungslosen Projekt- und Bauablauf.
Ein hierin nicht unwesentlicher Teil ist die fachtechnische Bauüberwachung der technischen Gebäudeausrüstung, welche wir verantwortungsbewusst gegenüber Bauherren und Auftraggebern mit Herzblut durchführen - erfahren, offen und nachvollziehbar.
Wir kennen uns in den einschlägigen Normen, Richtlinien und Verordnungen aus.
Mit uns erweitern Sie Ihren Wirkkreis. Wir führen Ihre Projekte erfolgreich zum Ziel.
Wir sprechen die Sprache des Baus, aber auch die der VOB in den Teilen A - C.
Wir bedienen uns hierbei rechtssicherer Branchensoftware sowie ständig aktualisierter eingehender Rechtslektüre aus dem Bereich des Bauwesens.
Aufmaße führen wir gemeinsam mit den ausführenden Firmen durch und dokumentieren dies. Sollte es erforderlich werden, im Nachhinein Aufmaße zu erstellen, führen wir dies mit hoher Genauigkeit auf Wunsch auch durch.
Ein gewissenhaft geführtes Bautagebuch bewahrt Bauherr und Planer vor bösen Überraschungen.
Unsere Leistungen orientieren sich an den Grund- oder besonderen Leistungen der HOAI 2013, sind aber auch im Einzelfall zu Stunden- oder Tagessätzen vereinbar.
Unsere Dienstleistungen bieten wir sowohl Bauherren wie auch Fachplanern gerne auf Anfrage an. Nehmen Sie hierzu bitte über die auf der Kontaktseite aufgeführten Informationen mit uns Kontakt auf.
Da wir viel für unsere Auftraggeber unterwegs sind, empfehlen wir den e-Mail-Kontakt.
Technische Bauüberwachung TGA
umgangssprachlich auch Fachbauleitung genannt